Zahnärztliche Behandlung (Gesetzliche Krankenversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

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Leistungsart der <span class="plainlinks"> [http://www.deutsche-versicherungsboerse.de/verswiki/index_dvb.php?title=Kategorie:Krankenversicherung,_gesetzlich Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)]</span>. Die GKV übernimmt die Tätigkeit des Zahnarztes zur Behandlung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen, bei Unfällen sowie zur Vorsorge und Verhütung. Die Behandlung muss nach medizinischen Erkenntnissen notwendig und ausreichend sein. Beispielsweise werden Zahnfüllungen nur mit dem preiswertesten, medizinisch vertretbaren Material übernommen.
  
Nicht zur zahnärztlichen Behandlung gehören der [[Zahnersatz (Krankenversicheurng)|Zahnersatz]] und [[Kieferorthopädische Behandlung|kieferorthopädische Behandlung]].
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Nicht zur zahnärztlichen Behandlung gehören der [[Zahnersatz (Krankenversicherung)|Zahnersatz]] und [[Kieferorthopädische Behandlung (Krankenversicherung)|kieferorthopädische Behandlung]].
  
  

Aktuelle Version vom 18. August 2011, 11:17 Uhr

Leistungsart der Gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Die GKV übernimmt die Tätigkeit des Zahnarztes zur Behandlung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen, bei Unfällen sowie zur Vorsorge und Verhütung. Die Behandlung muss nach medizinischen Erkenntnissen notwendig und ausreichend sein. Beispielsweise werden Zahnfüllungen nur mit dem preiswertesten, medizinisch vertretbaren Material übernommen.

Nicht zur zahnärztlichen Behandlung gehören der Zahnersatz und kieferorthopädische Behandlung.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...