Steuerliche Behandlung (Pflegeversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 18. August 2011, 11:22 Uhr

Für die Behandlung der Beiträge zur Sozialen oder Privaten Pflege-Pflichtversicherung gilt das Gleiche wie für die Krankenversicherung.

Nach dem 31.12.1957 Geborene können die Beiträge für private Pflege-Zusatzversicherungen bis zu 184 EUR (268 EUR für Verheiratete) als Sonderausgaben absetzen.

Weiterführende Links

Pflegekostenversicherung

Pflegetagegeldversicherung

Steuerliche Behandlung (Krankenversicherung)


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...