Ersatzleistungen bei Krankenhausaufenthalt (Private Krankenversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

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Anstelle von Kostenersatz für Wahlleistungen wird im tariflichen Rahmen ein [[Krankenhaustagegeld]] gewährt. Wird z. B. auf ein versichertes Einbettzimmer verzichtet und nur ein Zweibettzimmer in Anspruch genommen, zahlt die <span class="plainlinks"> [http://www.deutsche-versicherungsboerse.de/verswiki/index_dvb.php?title=Kategorie:Krankenversicherung,_privat PKV]</span> einen Ausgleich in der Form eines Krankenhaustagegeldes.
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Anstelle von Kostenersatz für Wahlleistungen wird im tariflichen Rahmen ein [[Krankenhaustagegeld (Private Krankenversicherung)|Krankenhaustagegeld]] gewährt. Wird z. B. auf ein versichertes Einbettzimmer verzichtet und nur ein Zweibettzimmer in Anspruch genommen, zahlt die <span class="plainlinks"> [http://www.deutsche-versicherungsboerse.de/verswiki/index_dvb.php?title=Kategorie:Krankenversicherung,_privat PKV]</span> einen Ausgleich in der Form eines Krankenhaustagegeldes.
  
  

Aktuelle Version vom 18. August 2011, 11:28 Uhr

Anstelle von Kostenersatz für Wahlleistungen wird im tariflichen Rahmen ein Krankenhaustagegeld gewährt. Wird z. B. auf ein versichertes Einbettzimmer verzichtet und nur ein Zweibettzimmer in Anspruch genommen, zahlt die PKV einen Ausgleich in der Form eines Krankenhaustagegeldes.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...