Beitragsgeminderte Zeiten (Gesetzliche Rentenversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

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Beitragsgeminderte Zeiten sind Monate, die sowohl mit [[Gesetzliche Rentenversicherung: Beitragszeiten|Beitragszeiten]] als auch mit einer [[Gesetzliche Rentenversicherung: Anrechnungszeiten|Anrechnungszeit]], [[Gesetzliche Rentenversicherung: Zurechnungszeiten|Zurechnungszeit]] oder [[Gesetzliche Rentenversicherung: Ersatzzeiten|Ersatzzeit]] belegt sind.  
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Beitragsgeminderte Zeiten sind Monate, die sowohl mit [[Gesetzliche Rentenversicherung: Beitragszeiten|Beitragszeiten]] als auch mit einer [[Gesetzliche Rentenversicherung: Anrechnungszeiten|Anrechnungszeit]], Zurechnungszeit oder [[Gesetzliche Rentenversicherung: Ersatzzeiten|Ersatzzeit]] belegt sind.  
  
 
Sie werden bei der Rentenberechnung besonders bewertet.
 
Sie werden bei der Rentenberechnung besonders bewertet.

Version vom 18. August 2011, 12:18 Uhr

Beitragsgeminderte Zeiten sind Monate, die sowohl mit Beitragszeiten als auch mit einer Anrechnungszeit, Zurechnungszeit oder Ersatzzeit belegt sind.

Sie werden bei der Rentenberechnung besonders bewertet.

Weiterführende Links

Siehe Gesetzliche Rentenversicherung


Quellenhinweis: Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de