Heilpraktikerbehandlung (Private Krankenversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

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Wie die Kurbehandlung, gibt es die Heilpraktikerbehandlung auch nur im privaten Versicherungspaket zusammen mit anderen Versicherungsleistungen der PKV.
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Für die Behandlung durch Heilpraktiker besteht grundsätzlich ein tariflicher Leistungsanspruch. Ebenso wie bei approbierten Ärzten besteht nur Versicherungsschutz für wissenschaftlich allgemein anerkannte Heilmethoden, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind oder sich in der Praxis als ebenso erfolgversprechend bewährt haben. Bei allen Behandlungen der alternativen Medizin dürfen die Kosten nicht höher sein als die Kosten für vergleichbare Behandlungen in der Schulmedizin.
  
Die Kosten der Heilpraktikerbehandlung und der dazugehörigen Arznei-, Heil- und Verbandmittel werden zu 50-80% des „erstattungsfähigen Rechnungsbetrages“ ersetzt.  Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Gebührenordnung der Heilpraktiker. Die Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung wird von dem erstattungsfähigen Rechnungsbetrag abgezogen. In der Regel greifen Höchsterstattungsgrenzen zwischen 200 und 1.000 EUR pro Jahr.
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==Weiterführende Links==
  
Ärzte rechnen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Daher bezahlen nicht alle Heilpraktiker-Zusatztarife auch die Rechnungen der Ärzte.
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[[Alternative Heilmethoden (Krankenversicherung)]]
  
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[[Ambulante Heilbehandlung (Private Krankenversicherung)]]
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[[Krankenzusatzversicherung (Krankenversicherung)]]
  
  
 
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Wir bedanken uns für die Unterstützung der SMARTcompagnie GmbH, die uns den ursprünglichen Originaltext  dieses Artikels zur Verfügung stellte [http://www.smartcompagnie.de/ www.smartcompagnie.de] (''Stand des Originaltextes 2006'').
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Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen [http://www.maklercockpit.de/vfopro-dvb hier...]
  
 
[[Kategorie:Krankenversicherung, privat]]
 
[[Kategorie:Krankenversicherung, privat]]

Aktuelle Version vom 18. August 2011, 12:24 Uhr

Für die Behandlung durch Heilpraktiker besteht grundsätzlich ein tariflicher Leistungsanspruch. Ebenso wie bei approbierten Ärzten besteht nur Versicherungsschutz für wissenschaftlich allgemein anerkannte Heilmethoden, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind oder sich in der Praxis als ebenso erfolgversprechend bewährt haben. Bei allen Behandlungen der alternativen Medizin dürfen die Kosten nicht höher sein als die Kosten für vergleichbare Behandlungen in der Schulmedizin.

Weiterführende Links

Alternative Heilmethoden (Krankenversicherung)

Ambulante Heilbehandlung (Private Krankenversicherung)

Heilbehandler

Krankenzusatzversicherung (Krankenversicherung)


Quellenhinweis:: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...