Heilpraktikerbehandlung (Private Krankenversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

K
K
 
Zeile 3: Zeile 3:
 
==Weiterführende Links==
 
==Weiterführende Links==
  
[[Alternative Heilmethoden]]
+
[[Alternative Heilmethoden (Krankenversicherung)]]
  
 
[[Ambulante Heilbehandlung (Private Krankenversicherung)]]
 
[[Ambulante Heilbehandlung (Private Krankenversicherung)]]
Zeile 9: Zeile 9:
 
[[Heilbehandler]]
 
[[Heilbehandler]]
  
[[Krankenzusatzversicherung (PKV)]]
+
[[Krankenzusatzversicherung (Krankenversicherung)]]
  
  

Aktuelle Version vom 18. August 2011, 12:24 Uhr

Für die Behandlung durch Heilpraktiker besteht grundsätzlich ein tariflicher Leistungsanspruch. Ebenso wie bei approbierten Ärzten besteht nur Versicherungsschutz für wissenschaftlich allgemein anerkannte Heilmethoden, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind oder sich in der Praxis als ebenso erfolgversprechend bewährt haben. Bei allen Behandlungen der alternativen Medizin dürfen die Kosten nicht höher sein als die Kosten für vergleichbare Behandlungen in der Schulmedizin.

Weiterführende Links

Alternative Heilmethoden (Krankenversicherung)

Ambulante Heilbehandlung (Private Krankenversicherung)

Heilbehandler

Krankenzusatzversicherung (Krankenversicherung)


Quellenhinweis:: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...