Rehabilitation (Gesetzliche Unfallversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

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Leistung der [[Gesetzliche Unfallversicherung|Gesetzlichen Unfallversicherung]] zur Wiedereingliederung eines Unfallopfers in das Arbeitsleben. Gefördert werden Schulungs- und Wiedereingliederungsmaßnahmen sowie ggf. auch Unterbringungs- und Verpflegungskosten.
  
 
Zur Eingliederung in das Arbeits- wie das allgemeine Leben werden außerdem Leistungen wie Anschaffung und Umbau behindertengerechter Kraftfahrzeuge und Wohnungen, Beschäftigung einer Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung sowie in Zusammenhang mit Rehabilitationsmaßnahmen anfallende Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten erbracht.
 
Zur Eingliederung in das Arbeits- wie das allgemeine Leben werden außerdem Leistungen wie Anschaffung und Umbau behindertengerechter Kraftfahrzeuge und Wohnungen, Beschäftigung einer Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung sowie in Zusammenhang mit Rehabilitationsmaßnahmen anfallende Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten erbracht.

Version vom 18. August 2011, 12:37 Uhr

Leistung der Gesetzlichen Unfallversicherung zur Wiedereingliederung eines Unfallopfers in das Arbeitsleben. Gefördert werden Schulungs- und Wiedereingliederungsmaßnahmen sowie ggf. auch Unterbringungs- und Verpflegungskosten.

Zur Eingliederung in das Arbeits- wie das allgemeine Leben werden außerdem Leistungen wie Anschaffung und Umbau behindertengerechter Kraftfahrzeuge und Wohnungen, Beschäftigung einer Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung sowie in Zusammenhang mit Rehabilitationsmaßnahmen anfallende Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten erbracht.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...