Pflegebedürftigkeit (Pflegeversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

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Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn Personen wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Erkrankung oder Behinderung bei den gewöhnlichen und wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens Hilfe benötigen und diese Hilfsbedürftigkeit voraussichtlich für mindestens sechs Monate besteht.
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Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn Personen wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Erkrankung oder Behinderung bei den gewöhnlichen und wiederkehrenden [[Verrichtungen]] des täglichen Lebens Hilfe benötigen und diese Hilfsbedürftigkeit voraussichtlich für mindestens sechs Monate besteht.
  
 
Zu den Krankheiten und Behinderungen zählt das Gesetz:
 
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* Funktionsstörungen der inneren Organe oder der Sinnesorgane,
 
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* Störungen des Zentralnervensystems wie Antriebs-, Gedächtnis- oder Orientierungsstörungen sowie endogene Psychosen, Neurosen oder geistige Behinderungen.
 
* Störungen des Zentralnervensystems wie Antriebs-, Gedächtnis- oder Orientierungsstörungen sowie endogene Psychosen, Neurosen oder geistige Behinderungen.
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Aktuelle Version vom 24. August 2011, 14:36 Uhr

Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn Personen wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Erkrankung oder Behinderung bei den gewöhnlichen und wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens Hilfe benötigen und diese Hilfsbedürftigkeit voraussichtlich für mindestens sechs Monate besteht.

Zu den Krankheiten und Behinderungen zählt das Gesetz:

Weiterführende Links

Pflegestufen (Pflegeversicherung)


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...