Pflegezusatzversicherung (Private Pflegeversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

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Um diesem finanziellen Risiko der Pflegekosten entgegen zu wirken, bieten sich drei Formen der Pflegezusatzversicherungen an. Die [[Pflegetagegeldversicherung]], die [[Pflegekostenversicherung (Private Krankenversicherung)|Pflegekostenversicherung]] und die [[Pflegerentenversicherung]].
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Um diesem finanziellen Risiko der Pflegekosten entgegen zu wirken, bieten sich drei Formen der Pflegezusatzversicherungen an. Die [[Pflegetagegeldversicherung (Private Pflegeversicherung)|Pflegetagegeldversicherung]], die [[Pflegekostenversicherung (Private Pflegeversicherung)|Pflegekostenversicherung]] und die [[Pflegerentenversicherung (Private Pflegeversicherung)|Pflegerentenversicherung]].
  
 
== Produktanbieter ==
 
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Aktuelle Version vom 25. August 2011, 12:58 Uhr

In Ergänzung zur gesetzlichen sozialen und privaten Pflegepflichtversicherung, welche eine Basisversorgung für die ambulante und stationäre Pflege darstellt, ist der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung zur Vermögenssicherung im Alter empfehlenswert.

Die Leistungen der Pflegeversicherung richten sich maßgeblich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Es werden dabei drei Pflegestufen unterschieden:

Maximal 1.510 EUR pro Monat leistet die Pflegepflichtversicherung – gleich ob gesetzlich oder privat – bei schwerster Pflegebedürftigkeit nach Stufe 3 für ambulante oder stationäre Pflege.

Dabei belaufen sich die tatsächlichen Kosten eines beispielsweise stationären Pflegeeinsatzes oftmals weit über die 1.510 EUR hinaus.


Beispiel zum Pflegesatzniveau vollstationärer Pflege

Stufe Heimkosten in EUR Leistung der PPV in EUR
(stationäre Pflege)
Eigenanteil
in EUR
1 1.825 1.023 802
2 2.266 1.279 987
3 2.716 1.510 1.206


Um diesem finanziellen Risiko der Pflegekosten entgegen zu wirken, bieten sich drei Formen der Pflegezusatzversicherungen an. Die Pflegetagegeldversicherung, die Pflegekostenversicherung und die Pflegerentenversicherung.

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Quellenhinweis: Wir bedanken uns für die Unterstützung der SMARTcompagnie GmbH, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.smartcompagnie.de.