Rehabilitation (Gesetzliche Unfallversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

K
K
 
(Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Leistung der [[Gesetzliche Unfallversicherung|Gesetzlichen Unfallversicherung]] zur Wiedereingliederung eines Unfallopfers in das Arbeitsleben. Gefördert werden Schulungs- und Wiedereingliederungsmaßnahmen sowie ggf. auch Unterbringungs- und Verpflegungskosten.
+
Leistung der <span class="plainlinks"> [http://www.deutsche-versicherungsboerse.de/verswiki/index_dvb.php?title=Kategorie:Unfallversicherung,_gesetzlich gesetzlichen Unfallversicherung]</span> zur Wiedereingliederung eines Unfallopfers in das Arbeitsleben. Gefördert werden Schulungs- und Wiedereingliederungsmaßnahmen sowie ggf. auch Unterbringungs- und Verpflegungskosten.
  
 
Zur Eingliederung in das Arbeits- wie das allgemeine Leben werden außerdem Leistungen wie Anschaffung und Umbau behindertengerechter Kraftfahrzeuge und Wohnungen, Beschäftigung einer Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung sowie in Zusammenhang mit Rehabilitationsmaßnahmen anfallende Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten erbracht.
 
Zur Eingliederung in das Arbeits- wie das allgemeine Leben werden außerdem Leistungen wie Anschaffung und Umbau behindertengerechter Kraftfahrzeuge und Wohnungen, Beschäftigung einer Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung sowie in Zusammenhang mit Rehabilitationsmaßnahmen anfallende Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten erbracht.

Aktuelle Version vom 25. August 2011, 14:51 Uhr

Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung zur Wiedereingliederung eines Unfallopfers in das Arbeitsleben. Gefördert werden Schulungs- und Wiedereingliederungsmaßnahmen sowie ggf. auch Unterbringungs- und Verpflegungskosten.

Zur Eingliederung in das Arbeits- wie das allgemeine Leben werden außerdem Leistungen wie Anschaffung und Umbau behindertengerechter Kraftfahrzeuge und Wohnungen, Beschäftigung einer Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung sowie in Zusammenhang mit Rehabilitationsmaßnahmen anfallende Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten erbracht.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...