Kategorie:Unfallversicherung, gesetzlich: Unterschied zwischen den Versionen

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Die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) wird von einer Reihe gewerblicher und landwirtschaftlicher Berufsgenossenschaften, der See-Berufsgenossenschaft und den Eigenunfallversicherungen der öffentlichen Hand getragen. Pflichtversichert sind alle Arbeitnehmer, arbeitnehmerähnliche Selbstständige, Kinder im Kindergarten, in der Schule und Studenten sowie ehrenamtlich Tätige, auch zum Beispiel Unfallhelfer und Zeugen. Darüber hinaus können sich bestimmte Personen auch freiwillig versichern.
 
Die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) wird von einer Reihe gewerblicher und landwirtschaftlicher Berufsgenossenschaften, der See-Berufsgenossenschaft und den Eigenunfallversicherungen der öffentlichen Hand getragen. Pflichtversichert sind alle Arbeitnehmer, arbeitnehmerähnliche Selbstständige, Kinder im Kindergarten, in der Schule und Studenten sowie ehrenamtlich Tätige, auch zum Beispiel Unfallhelfer und Zeugen. Darüber hinaus können sich bestimmte Personen auch freiwillig versichern.
  
Die GUV soll [[Arbeitsunfall|Arbeitsunfälle]] verhindern und Unfälle durch diverse Leistungen entschädigen mit dem Ziel, möglichst die Arbeitskraft des Verunglückten wiederherzustellen. Gleichzeitig stellt sie auch den Arbeitgeber oder die Institution von der Haftung frei, die sie für einen verunfallten Mitarbeiter, Schüler etc. trifft.
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Die GUV soll [[Arbeitsunfall (Gesetzliche Unfallversicherung)|Arbeitsunfälle]] verhindern und Unfälle durch diverse Leistungen entschädigen mit dem Ziel, möglichst die Arbeitskraft des Verunglückten wiederherzustellen. Gleichzeitig stellt sie auch den Arbeitgeber oder die Institution von der Haftung frei, die sie für einen verunfallten Mitarbeiter, Schüler etc. trifft.
  
Versichert werden Arbeitsunfälle und [[Wegeunfall|Wegeunfälle]] sowie Berufskrankheiten. Geleistet werden können eine [[Verletztenrente]], eine [[Hinterbliebenenrente]] sowie [[Gesetzliche Unfallversicherung: Rehabilitation|Rehabilitationsmaßnahmen]].
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Versichert werden Arbeitsunfälle und [[Wegeunfall (Gesetzliche Unfallversicherung)|Wegeunfälle]] sowie [[Berufskrankheit (Gesetzliche Unfallversicherung)|Berufskrankheiten]]. Geleistet werden können eine [[Verletztenrente (Gesetzliche Unfallversicherung)|Verletztenrente]], eine [[Hinterbliebenenrente (Gesetzliche Unfallversicherung)|Hinterbliebenenrente]] sowie [[Rehabilitation (Gesetzliche Unfallversicherung)|Rehabilitationsmaßnahmen]].
  
 
Die Beiträge zur GUV bringen die Arbeitgeber bzw. die öffentliche Hand auf, die Begünstigten zahlen keine eigenen Anteile.
 
Die Beiträge zur GUV bringen die Arbeitgeber bzw. die öffentliche Hand auf, die Begünstigten zahlen keine eigenen Anteile.
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Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen [http://www.maklercockpit.de/vfopro-dvb hier...]
 
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[[Kategorie:Personenversicherung]]
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[[Kategorie:Unfallversicherung]]

Aktuelle Version vom 25. August 2011, 15:40 Uhr

Die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) wird von einer Reihe gewerblicher und landwirtschaftlicher Berufsgenossenschaften, der See-Berufsgenossenschaft und den Eigenunfallversicherungen der öffentlichen Hand getragen. Pflichtversichert sind alle Arbeitnehmer, arbeitnehmerähnliche Selbstständige, Kinder im Kindergarten, in der Schule und Studenten sowie ehrenamtlich Tätige, auch zum Beispiel Unfallhelfer und Zeugen. Darüber hinaus können sich bestimmte Personen auch freiwillig versichern.

Die GUV soll Arbeitsunfälle verhindern und Unfälle durch diverse Leistungen entschädigen mit dem Ziel, möglichst die Arbeitskraft des Verunglückten wiederherzustellen. Gleichzeitig stellt sie auch den Arbeitgeber oder die Institution von der Haftung frei, die sie für einen verunfallten Mitarbeiter, Schüler etc. trifft.

Versichert werden Arbeitsunfälle und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten. Geleistet werden können eine Verletztenrente, eine Hinterbliebenenrente sowie Rehabilitationsmaßnahmen.

Die Beiträge zur GUV bringen die Arbeitgeber bzw. die öffentliche Hand auf, die Begünstigten zahlen keine eigenen Anteile.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...