Hole-in-One Versicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Kategorie:Nicht industrielle Betriebsversicherung]]

Aktuelle Version vom 25. August 2011, 15:57 Uhr

Spielbeschreibung (Auszüge)

Ein Hole-in-One liegt vor, wenn es einem teilnahmeberechtigten Spieler gelingt, den Golfball mit einem einzigen Schlag auf der ausgewählten Spielbahn vom Abschlag in das ausgewählte Loch einzulochen.

Übung- oder Probeschläge sind nicht zulässig. Ein, auch versehentliches, Berühren des in Position gebrachten Golfballs gilt als Schlag.

Der Wettbewerb muss gemäß den offiziellen Regeln der zuständigen Golf-Organisationen durchgeführt werden.

Alle Ausrüstungsgegenstände, die von den berechtigten Teilnehmern während des Wettbewerbs benutzt werden, müssen den Vorschriften der zuständigen Golf-Organisationen entsprechen.


Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls (Auszüge)

Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich während des gesamten Spieles für eine sorgfältige Kontrolle und Leitung und damit für einen korrekten Ablauf des Wettbewerbs zu sorgen. Weitere Obliegenheiten, wie zum Beispiel eine Aufzeichnung des Spiels sind einzuhalten (nicht obligatorisch; Abbedingung ist ggf. möglich).

Weitere Obliegenheiten nach dem Eintritt des Versicherungsfalls und Ausschlüsse sind zu beachten (es gelten jeweils die Versicherungsbedingungen des Versicherungsunternehmens).


Produktanbieter

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