Invalidität (Private Unfallversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 29. August 2011, 15:30 Uhr

Invalidität ist nach den AUB eine dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, die von einem Unfall verursacht ist. Diese muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfalltag eingetreten sein.

Die Invalidität wird spätestens mit einer Frist von weiteren drei Monaten von einem Arzt festgestellt, sofern sie nicht bereits nach der Gliedertaxe für den Verlust oder Funktionsuntüchtigkeit von Gliedmaßen und Sinnesorganen feststeht.


Weiterführende Links

Gliedertaxe

Invaliditätsgrad

Invaliditätsleistung


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...