Ausschlüsse (Private Unfallversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

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Nach den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen sind ausgeschlossen:
 
Nach den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen sind ausgeschlossen:
  
* Geistes- und Bewusstseinsstörungen, zum Beispiel durch [[Unfallversicherung: Alkohol|Alkohol]] und [[Unfallversicherung: Drogen|Drogen]]
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* Geistes- und [[Bewusstseinsstörung (Private Unfallversicherung)|Bewusstseinsstörungen]], zum Beispiel durch [[Alkohol (Private Unfallversicherung)|Alkohol]] und [[Drogen (Private Unfallversicherung)|Drogen]]
* Unfälle beim Versuch oder der Ausführung einer Straftat
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* Unfälle beim Versuch oder der Ausführung einer [[Straftat (Private Unfallversicherung)|Straftat]]
 
* [[Krieg]] und Bürgerkrieg
 
* [[Krieg]] und Bürgerkrieg
 
* Luftfahrtrisiken
 
* Luftfahrtrisiken
* Rennveranstaltungen mit Motorfahrzeugen
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* [[Rennveranstaltung (Private Unfallversicherung)|Rennveranstaltungen]] mit Motorfahrzeugen
* Strahlen
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* [[Strahlen (Private Unfallversicherung)|Strahlen]]
 
* Heilmaßnahmen, die nicht unfallbedingt sind
 
* Heilmaßnahmen, die nicht unfallbedingt sind
* Infektionen
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* [[Infektionen (Private Unfallversicherung)|Infektionen]]
* Vergiftungen
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* [[Vergiftungen (Private Unfallversicherung)|Vergiftungen]]
 
* Bauch- oder Unterleibsbrüche, soweit sie nicht durch eine gewaltsame, von außen kommende Einwirkung entstanden sind
 
* Bauch- oder Unterleibsbrüche, soweit sie nicht durch eine gewaltsame, von außen kommende Einwirkung entstanden sind
* [[Bandscheibe|Bandscheibenschädigungen]], Blutungen an inneren Organen oder im Gehirn
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* [[Bandscheibe (Private Unfallversicherung)|Bandscheibenschädigungen]], Blutungen an inneren Organen oder im Gehirn
* Psychische Reaktionen und dadurch bedingte krankhafte Störungen
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* [[Psychische Reaktion (Private Unfallversicherung)|Psychische Reaktionen]] und dadurch bedingte krankhafte Störungen
  
  

Aktuelle Version vom 13. September 2011, 16:05 Uhr

Nach den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen sind ausgeschlossen:


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...