Anrechnungszeiten (Gesetzliche Rentenversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

 
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Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen zwar keine Beiträge gezahlt wurden, die aber für die besonderen [[Gesetzliche Rentenversicherung; Wartezeit|Wartezeiten]] (35 Versicherungsjahre) und die Rentenberechnung als rentenrechtliche Zeiten berücksichtigt werden.  
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Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen zwar keine Beiträge gezahlt wurden, die aber für die besonderen [[Gesetzliche Rentenversicherung: Wartezeit|Wartezeiten]] (35 Versicherungsjahre) und die Rentenberechnung als rentenrechtliche Zeiten berücksichtigt werden.  
  
 
Das sind zum Beispiel Zeiten, in denen Sie wegen Krankheit arbeitsunfähig, wegen Schwangerschaft, Mutterschaft oder Arbeitslosigkeit nicht versichert waren oder nach dem 17. Lebensjahr eine Schule sowie eine Fach- oder Hochschule besucht haben.  
 
Das sind zum Beispiel Zeiten, in denen Sie wegen Krankheit arbeitsunfähig, wegen Schwangerschaft, Mutterschaft oder Arbeitslosigkeit nicht versichert waren oder nach dem 17. Lebensjahr eine Schule sowie eine Fach- oder Hochschule besucht haben.  
  
  
==Weiterführende Links==
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'''Quellenhinweis:'''
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{{Quellenhinweis Deutsche Rentenversicherung}}
  
Siehe [[Gesetzliche Rentenversicherung]]
 
 
 
==Quellenhinweis==
 
 
Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuelle Webseite bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: [http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_4756/SharedDocs/de/Inhalt/Servicebereich2/Lexikon/Functions/Lexikon,lv2=6892,lv3=6148.html www.deutsche-rentenversicherung.de]
 
  
 
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Aktuelle Version vom 19. September 2011, 13:57 Uhr

Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen zwar keine Beiträge gezahlt wurden, die aber für die besonderen Wartezeiten (35 Versicherungsjahre) und die Rentenberechnung als rentenrechtliche Zeiten berücksichtigt werden.

Das sind zum Beispiel Zeiten, in denen Sie wegen Krankheit arbeitsunfähig, wegen Schwangerschaft, Mutterschaft oder Arbeitslosigkeit nicht versichert waren oder nach dem 17. Lebensjahr eine Schule sowie eine Fach- oder Hochschule besucht haben.


Quellenhinweis: Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de