Arbeitsausfalltage (Gesetzliche Rentenversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

 
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Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuelle Webseite bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: [http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_4756/SharedDocs/de/Inhalt/Servicebereich2/Lexikon/Functions/Lexikon,lv2=6892,lv3=16164.html www.deutsche-rentenversicherung.de]
 
  
 
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Aktuelle Version vom 19. September 2011, 14:18 Uhr

Arbeitsausfalltage wurden im Sozialversicherungsausweis der ehemaligen DDR seit etwa 1974/75 bis 30.06.90 eingetragen. Es handelt sich hierbei um Zeiten, in denen Geldleistungen der Sozialversicherung bezogen wurden beziehungsweise um Zeiten der vereinbarten unbezahlten Freistellung von der Arbeit. Je 5 solcher Arbeitsausfalltage werden pauschal in 7 Kalendertage umgerechnet.


Quellenhinweis: Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de