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Arbeitsausfalltage wurden im Sozialversicherungsausweis der ehemaligen DDR seit etwa 1974/75 bis 30.06.90 eingetragen. Es handelt sich hierbei um Zeiten, in denen Geldleistungen der Sozialversicherung bezogen wurden beziehungsweise um Zeiten der vereinbarten unbezahlten Freistellung von der Arbeit. Je 5 solcher Arbeitsausfalltage werden pauschal in 7 Kalendertage umgerechnet.
Quellenhinweis:
Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de