Arbeitsentgelt (Gesetzliche Rentenversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

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* Schmutzzulagen
 
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* einmalig gezahltes Arbeitsentgelt wie zum Beispiel Urlaubs- und Weihnachtsgelder, Tantiemen, Gratifikationen
 
* einmalig gezahltes Arbeitsentgelt wie zum Beispiel Urlaubs- und Weihnachtsgelder, Tantiemen, Gratifikationen
 
==Weiterführende Links==
 
 
Siehe [[Gesetzliche Rentenversicherung]]
 
  
  

Aktuelle Version vom 19. September 2011, 14:56 Uhr

Das Arbeitsentgelt ist die Grundlage der Beitragsberechnung für Arbeitnehmer.

Dazu gehören grundsätzlich alle Einnahmen, die aus einem Beschäftigungsverhältnis zufließen, zum Beispiel auch:


Quellenhinweis: Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de