Rentenabschlag (Gesetzliche Rentenversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

 
K
 
(2 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Die [[Gesetzliche Rentenversicherung: Altersgrenze|Altersgrenzen]] für vorzeitige Altersrenten Erreichen der Regelaltersgrenze werden stufenweise angehoben. Wer seine Rente dann vorzeitig in Anspruch nimmt, erhält einen Rentenabschlag von 0,3 Prozent pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme, höchstens insgesamt 18,0 Prozent.  
+
Die [[Altersgrenze (Gesetzliche Rentenversicherung)|Altersgrenzen]] für vorzeitige [[Altersrente (Gesetzliche Rentenversicherung)|Altersrenten]] Erreichen der Regelaltersgrenze werden stufenweise angehoben. Wer seine Rente dann vorzeitig in Anspruch nimmt, erhält einen Rentenabschlag von 0,3 Prozent pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme, höchstens insgesamt 18,0 Prozent.  
  
  
==Weiterführende Links==
+
'''Quellenhinweis:'''
 +
{{Quellenhinweis Deutsche Rentenversicherung}}
  
Siehe [[Gesetzliche Rentenversicherung]]
 
 
 
==Quellenhinweis==
 
 
Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuelle Webseite bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: [http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_4756/SharedDocs/de/Inhalt/Servicebereich2/Lexikon/Functions/Lexikon,lv2=6920,lv3=15974.html www.deutsche-rentenversicherung.de]
 
  
 
[[Kategorie:Gesetzliche Rentenversicherung]]<!--Bitte diesen Befehl nicht entfernen-->
 
[[Kategorie:Gesetzliche Rentenversicherung]]<!--Bitte diesen Befehl nicht entfernen-->

Aktuelle Version vom 20. September 2011, 11:38 Uhr

Die Altersgrenzen für vorzeitige Altersrenten Erreichen der Regelaltersgrenze werden stufenweise angehoben. Wer seine Rente dann vorzeitig in Anspruch nimmt, erhält einen Rentenabschlag von 0,3 Prozent pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme, höchstens insgesamt 18,0 Prozent.


Quellenhinweis: Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de