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Arnela (Diskussion | Beiträge) K (hat „Gesetzliche Rentenversicherung: Beitragsgeminderte Zeiten“ nach „Beitragsgeminderte Zeiten (Gesetzliche Rentenversicherung)“ verschoben) |
(kein Unterschied)
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Beitragsgeminderte Zeiten sind Monate, die sowohl mit Beitragszeiten als auch mit einer Anrechnungszeit, Zurechnungszeit oder Ersatzzeit belegt sind.
Sie werden bei der Rentenberechnung besonders bewertet.
Siehe Gesetzliche Rentenversicherung
Quellenhinweis:
Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de