Beitragsgeminderte Zeiten (Gesetzliche Rentenversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

 
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Beitragsgeminderte Zeiten sind Monate, die sowohl mit [[Gesetzliche Rentenversicherung: Beitragszeiten|Beitragszeiten]] als auch mit einer [[Gesetzliche Rentenversicherung: Anrechnungszeiten|Anrechnungszeit]], [[Gesetzliche Rentenversicherung: Zurechnungszeiten|Zurechnungszeit]] oder [[Gesetzliche Rentenversicherung: Ersatzzeiten|Ersatzzeit]] belegt sind.  
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Beitragsgeminderte Zeiten sind Monate, die sowohl mit [[Beitragszeiten (Gesetzliche Rentenversicherung)|Beitragszeiten]] als auch mit einer [[Anrechnungszeiten (Gesetzliche Rentenversicherung)|Anrechnungszeit]], Zurechnungszeit oder [[Ersatzzeiten (Gesetzliche Rentenversicherung)|Ersatzzeit]] belegt sind.  
  
 
Sie werden bei der Rentenberechnung besonders bewertet.
 
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==Quellenhinweis==
 
 
Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuelle Webseite bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: [http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_4756/SharedDocs/de/Inhalt/Servicebereich2/Lexikon/Functions/Lexikon,lv2=6894,lv3=6142.html www.deutsche-rentenversicherung.de]
 
  
 
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Aktuelle Version vom 20. September 2011, 14:21 Uhr

Beitragsgeminderte Zeiten sind Monate, die sowohl mit Beitragszeiten als auch mit einer Anrechnungszeit, Zurechnungszeit oder Ersatzzeit belegt sind.

Sie werden bei der Rentenberechnung besonders bewertet.


Quellenhinweis: Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de