Entgeltpunkte (Gesetzliche Rentenversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

K
 
(5 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
In diesem Wert spiegelt sich die individuelle Beitragsleistung in der gesetzlichen Rentenversicherung des Versicherten während seines gesamten Berufslebens wider. Den Entgeltpunkt „1“ erwirbt der Versicherte, wenn sein Bruttojahresarbeitsentgelt in einem Kalenderjahr exakt dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten entspricht (2006: 29.304 EUR = 1 persönlicher Entgeltpunkt).
+
Entgeltpunkte sind ein wichtiger Bestandteil der Rentenformel. Die Höhe der Entgeltpunkte ergibt sich unter anderem aus dem Verhältnis des Einkommens des Versicherten mit dem [[Durchschnittseinkommen (Gesetzliche Rentenversicherung)|Durchschnittseinkommen]] aller Versicherten.
  
[[Kategorie:Berufsunfähigkeitsversicherung]]
+
 
 +
'''Tabelle: Beispiel zur Berechnung von Entgeltpunkten'''
 +
 
 +
{| border="1"
 +
! individuelles Entgelt für 2011 || Vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2011 || Entgeltpunkte
 +
|-
 +
| 66.000 EUR (BBG 2011) || 32.003 EUR || 2,06
 +
|-
 +
| 32.003 EUR || 32.003 EUR || 1,00
 +
|-
 +
| 16.002 EUR || 32.003 EUR || 0,50
 +
|}
 +
 
 +
 
 +
Entgeltpunkte für [[Beitragszeiten (Gesetzliche Rentenversicherung)|Beitragszeiten]] sind Bestandteil der [[Persönliche Entgeltpunkte (Gesetzliche Rentenversicherung)|persönlichen Entgeltpunkte]] jedes Versicherten.
 +
 
 +
 
 +
'''Quellenhinweis:'''
 +
{{Quellenhinweis Deutsche Rentenversicherung}}
 +
 
 +
 
 +
[[Kategorie:Gesetzliche Rentenversicherung]]<!--Bitte diesen Befehl nicht entfernen-->

Aktuelle Version vom 21. September 2011, 12:29 Uhr

Entgeltpunkte sind ein wichtiger Bestandteil der Rentenformel. Die Höhe der Entgeltpunkte ergibt sich unter anderem aus dem Verhältnis des Einkommens des Versicherten mit dem Durchschnittseinkommen aller Versicherten.


Tabelle: Beispiel zur Berechnung von Entgeltpunkten

individuelles Entgelt für 2011 Vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2011 Entgeltpunkte
66.000 EUR (BBG 2011) 32.003 EUR 2,06
32.003 EUR 32.003 EUR 1,00
16.002 EUR 32.003 EUR 0,50


Entgeltpunkte für Beitragszeiten sind Bestandteil der persönlichen Entgeltpunkte jedes Versicherten.


Quellenhinweis: Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de