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− | | | + | | 66.000 EUR (BBG 2011) || 32.003 EUR || 2,06 |
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− | | | + | | 32.003 EUR || 32.003 EUR || 1,00 |
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− | Entgeltpunkte für [[Gesetzliche Rentenversicherung | + | Entgeltpunkte für [[Beitragszeiten (Gesetzliche Rentenversicherung)|Beitragszeiten]] sind Bestandteil der [[Persönliche Entgeltpunkte (Gesetzliche Rentenversicherung)|persönlichen Entgeltpunkte]] jedes Versicherten. |
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Entgeltpunkte sind ein wichtiger Bestandteil der Rentenformel. Die Höhe der Entgeltpunkte ergibt sich unter anderem aus dem Verhältnis des Einkommens des Versicherten mit dem Durchschnittseinkommen aller Versicherten.
Tabelle: Beispiel zur Berechnung von Entgeltpunkten
individuelles Entgelt für 2011 | Vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2011 | Entgeltpunkte |
---|---|---|
66.000 EUR (BBG 2011) | 32.003 EUR | 2,06 |
32.003 EUR | 32.003 EUR | 1,00 |
16.002 EUR | 32.003 EUR | 0,50 |
Entgeltpunkte für Beitragszeiten sind Bestandteil der persönlichen Entgeltpunkte jedes Versicherten.
Quellenhinweis:
Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de