Gewöhnlicher Aufenthalt (Gesetzliche Rentenversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

 
K
 
(2 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 4: Zeile 4:
  
  
==Weiterführende Links==
+
'''Quellenhinweis:'''
 +
{{Quellenhinweis Deutsche Rentenversicherung}}
  
Siehe [[Gesetzliche Rentenversicherung]]
 
 
 
==Quellenhinweis==
 
 
Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuelle Webseite bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: [http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_4756/SharedDocs/de/Inhalt/Servicebereich2/Lexikon/Functions/Lexikon,lv2=6902,lv3=11636.html www.deutsche-rentenversicherung.de]
 
  
 
[[Kategorie:Gesetzliche Rentenversicherung]]<!--Bitte diesen Befehl nicht entfernen-->
 
[[Kategorie:Gesetzliche Rentenversicherung]]<!--Bitte diesen Befehl nicht entfernen-->

Aktuelle Version vom 21. September 2011, 15:50 Uhr

Ein gewöhnlicher Aufenthalt liegt vor, wenn die Umstände erkennen lassen, dass die Person an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt; sich dort also dauerhaft aufhält beziehungsweise aufhalten wird.

Oft ist dies auch der örtliche Schwerpunkt der Lebensverhältnisse, der so genannte Lebens- oder Daseins-Mittelpunkt. Bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland werden die Leistungen nach den Auslandsrenten-Regelungen festgestellt.


Quellenhinweis: Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de