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Zuständig für die Durchführung ist die Deutsche Rentenversicherung Bund als bundesweite Clearingstelle für sozialversicherungsrechtliche Statusfragen. | Zuständig für die Durchführung ist die Deutsche Rentenversicherung Bund als bundesweite Clearingstelle für sozialversicherungsrechtliche Statusfragen. | ||
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Durch das Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit vom 20.12.1999 (BGBl. I 2000, Seite 2) wurde ein Anfrageverfahren (Statusfeststellungsverfahren) eingeführt, das den Beteiligten in Zweifelsfällen Rechtssicherheit darüber verschaffen soll, ob sie selbständig tätig oder abhängig beschäftigt sind.
Zuständig für die Durchführung ist die Deutsche Rentenversicherung Bund als bundesweite Clearingstelle für sozialversicherungsrechtliche Statusfragen.
Befreiung von der Sozialversicherung (SV Check)
Quellenhinweis:
Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de