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Anspruch hierauf haben Versicherte, die das 63. Lebensjahr vollendet haben, bei Beginn der Altersrente als schwerbehinderte Menschen anerkannt sind bzw. eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit vorliegt sowie eine Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist.
Die Rente kann auch bereits ab Vollendung des 60. Lebensjahres unter Abschlägen in Anspruch genommen werden.
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...