Durchschnittseinkommen (Gesetzliche Rentenversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

 
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Das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt aller Versicherten wird durch Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates jährlich unter Berücksichtigung vom statistischen Bundesamt erhobener Daten festgestellt. Für das Jahr 2008 wurde das Durchschnittsentgelt auf 30.625 Euro festgelegt. Für 2009 und 2010 wurde ein vorläufiges Durchschnittsentgelt veranschlagt:
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Das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt aller Versicherten wird durch Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates jährlich unter Berücksichtigung vom statistischen Bundesamt erhobener Daten festgestellt. Für das Jahr 2010 wurde das Durchschnittsentgelt auf 31.144 Euro festgelegt (Rentenbeginn ab 1.1.2012). Für 2011 und 2012 wurde ein vorläufiges Durchschnittsentgelt veranschlagt:
  
'''2009 = 30.879 Euro'''
 
  
'''2010 = 32.003 Euro'''
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'''2011 = 30.268 Euro (Rentenbeginn: 1.1.2011 bis 31.12.2012)'''
  
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'''2012 = 32.446 Euro (Rentenbeginn: 1.1.2012 bis 31.12.2013)'''
  
==Weiterführende Links==
 
  
Siehe [[Gesetzliche Rentenversicherung]]
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'''Quellenhinweis:'''
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{{Quellenhinweis Deutsche Rentenversicherung}}
  
 
==Quellenhinweis==
 
 
Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuelle Webseite bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: [http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_4756/SharedDocs/de/Inhalt/Servicebereich2/Lexikon/Functions/Lexikon,lv2=6896,lv3=6616.html www.deutsche-rentenversicherung.de]
 
  
 
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Aktuelle Version vom 5. Januar 2012, 09:25 Uhr

Das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt aller Versicherten wird durch Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates jährlich unter Berücksichtigung vom statistischen Bundesamt erhobener Daten festgestellt. Für das Jahr 2010 wurde das Durchschnittsentgelt auf 31.144 Euro festgelegt (Rentenbeginn ab 1.1.2012). Für 2011 und 2012 wurde ein vorläufiges Durchschnittsentgelt veranschlagt:


2011 = 30.268 Euro (Rentenbeginn: 1.1.2011 bis 31.12.2012)

2012 = 32.446 Euro (Rentenbeginn: 1.1.2012 bis 31.12.2013)


Quellenhinweis: Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de