Regelbeitrag (Gesetzliche Rentenversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

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Der Regelbeitrag für Selbständige beträgt 2011 monatlich:
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Der Regelbeitrag für Selbständige beträgt 2012 monatlich:
  
  
 
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! colspan="4" | Tabelle: Regelbeitrag für das Jahr 2011
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| 508,45 Euro || 445,76 Euro
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| 514,50 Euro || 439,04 Euro
 
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Aktuelle Version vom 5. Januar 2012, 09:29 Uhr

Der Regelbeitrag für Selbständige beträgt 2012 monatlich:


Tabelle: Regelbeitrag für das Jahr 2012
alte Bundesländer neue Bundesländer
514,50 Euro 439,04 Euro


Er wird ermittelt, indem die jeweilige Bezugsgröße mit dem Beitragssatz vervielfältigt wird. Die Bezugsgröße entspricht etwa einem durchschnittlichen Einkommen.


Quellenhinweis: Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de