Sozialversicherungswerte: Unterschied zwischen den Versionen

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'''BBG gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung Ost:'''
 
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Die Beitragsbemessungsgrenze zur Renten- und Arbeitslosenversicherung für Ostdeutschland steigt von 55.800 € auf 57.600 €. Die Beitragsbemessungsgrenze für Westdeutschland bleibt unverändert bei 66.000 € (wie im Jahre 2010).
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Die Beitragsbemessungsgrenze zur Renten- und Arbeitslosenversicherung für Ostdeutschland bleibt unverändert bei 57.600 € (wie im Jahre 2011). Die Beitragsbemessungsgrenze für Westdeutschland steigt von 66.000 € auf 67.200 €.
  
  
 
'''BBG <span class="plainlinks"> [http://www.deutsche-versicherungsboerse.de/verswiki/index_dvb.php?title=Kategorie:Krankenversicherung,_gesetzlich gesetzliche Krankenversicherung]</span>:'''
 
'''BBG <span class="plainlinks"> [http://www.deutsche-versicherungsboerse.de/verswiki/index_dvb.php?title=Kategorie:Krankenversicherung,_gesetzlich gesetzliche Krankenversicherung]</span>:'''
  
Die Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung sinkt von 45.000 € auf 44.550 €.
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Die Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung steigt von 44.550 € auf 45.900 €.
  
  
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'''Werte zur [[Gesetzliche Rentenversicherung|gesetzlichen Rentenversicherung]]:'''
 
'''Werte zur [[Gesetzliche Rentenversicherung|gesetzlichen Rentenversicherung]]:'''
  
Das Durchschnittsbruttoentgelt sinkt von 32.003 € auf 30.268 €, der Umrechnungswert Ost ändert sich auf 1,1429.  
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Das Durchschnittsbruttoentgelt steigt von 30.268 € auf 32.446 €, der Umrechnungswert Ost ändert sich auf 1,1754.
  
  
 
'''Quellenhinweis:'''
 
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Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem "AltersvorsorgePLANER" von [http://maklercockpit.de/ maklercockpit.de]
 
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Stand: 01.2012
  
  
 
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Version vom 5. Januar 2012, 12:39 Uhr

BBG gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung Ost:

Die Beitragsbemessungsgrenze zur Renten- und Arbeitslosenversicherung für Ostdeutschland bleibt unverändert bei 57.600 € (wie im Jahre 2011). Die Beitragsbemessungsgrenze für Westdeutschland steigt von 66.000 € auf 67.200 €.


BBG gesetzliche Krankenversicherung:

Die Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung steigt von 44.550 € auf 45.900 €.


Beitragssatz zur gesetzliche Krankenversicherung:

Der Bundestag hat am 12. November 2010 die Gesundheitsreform beschlossen. Mit dieser Reform steigt zum 1. Januar 2011 der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung von 14,9% auf 15,5% (inkl. Sonderbeitrag von 0,9%).


Beitragssatz zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung:

Mit Beschluss des Konjunkturpakets II wurde der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung von 3,0% auf 2,8% abgesenkt. Diese Absenkung läuft mit dem 31. Dezember 2010 aus. Damit beträgt der Arbeitslosenversicherungssatz ab 1. Januar 2011 wieder 3,0%.


Werte zur gesetzlichen Rentenversicherung:

Das Durchschnittsbruttoentgelt steigt von 30.268 € auf 32.446 €, der Umrechnungswert Ost ändert sich auf 1,1754.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem "AltersvorsorgePLANER" von maklercockpit.de

Stand: 01.2012