Beratungs-Rechtsschutzversicherung im Familien- und Erbrecht: Unterschied zwischen den Versionen

 
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für Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes in familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten. Voraussetzung ist der Eintritt eines Ereignisses, dass die Rechtslage verändert hat.
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Rechtsschutz für Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes in familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten.  
  
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'''Voraussetzung ist der Eintritt eines Ereignisses, dass die Rechtslage sich verändert hat. Eine vorsorgliche Beratung ist in der Regel nicht versicherbar.'''
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* ob Sie und wie viel Sie geerbt haben  
 
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* über Berechnung des '''Pflichtteilsanspruchs''' zum Unterhalt im Falle einer Trennung  
 
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* über Ihre Rechte und Pflichten als '''Vormund'''  
 
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Das könnte auch Ihnen passieren:
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In der Regel werden nur die Kosten der Beratung bis zu gewissen Höchstbeträgen von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Einige Versicherer leisten auch bei einer über die Beratung hinausgehenden Tätigkeit des Anwalts.
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* Nach dem Tod des Vaters herrscht Unklarheit darüber, ob Sie Erbe sind...  
 
* Nach dem Tod des Vaters herrscht Unklarheit darüber, ob Sie Erbe sind...  
 
* Sie leben getrennt von Ihrem Ehepartner. Nun wird Trennungsunterhalt verlangt...  
 
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* Sie werden zum Vormund eines Patenkindes bestellt...  
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Produkte zum Artikel finden Sie im [http://www.deutsche-versicherungsboerse.de/tarifkompass/index.php?xxxSuchbegriff=Erbrecht Tarifkompass].
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Bei einer über die Beratung hinausgehenden Tätigkeit des Anwalts werden Kosten bis zu 500 EUR je Rechtsschutzfall (R+V) übernommen.
 
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'''Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist hier die Änderung der Rechtslage. Eine vorsorgliche Beratung ist nicht versicherbar.
 
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==Quellenhinweis==
  
'''Quellenhinweis:'''
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Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext  dieses Artikels zur Verfügung stellte [http://www.ruv.de www.ruv.de].
Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext  dieses Artikels zur Verfügung stellte [http://www.ruv.de www.ruv.de] (''Stand des Originaltextes 2008'').
 
  
 
   
 
   
 
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Aktuelle Version vom 20. März 2014, 14:28 Uhr

Rechtsschutz für Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes in familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten.

Voraussetzung ist der Eintritt eines Ereignisses, dass die Rechtslage sich verändert hat. Eine vorsorgliche Beratung ist in der Regel nicht versicherbar.

Zum Beispiel Beratung

In der Regel werden nur die Kosten der Beratung bis zu gewissen Höchstbeträgen von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Einige Versicherer leisten auch bei einer über die Beratung hinausgehenden Tätigkeit des Anwalts.

Fallbeispiele:


Anbieter

Produkte zum Artikel finden Sie im Tarifkompass.


Weiterführende Links

Rechtsschutzversicherung


Quellenhinweis

Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.ruv.de.