Mietsachschäden Geschäftsreisen (BHV): Unterschied zwischen den Versionen

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[[Kategorie: Gewerbliche Haftpflicht]]

Aktuelle Version vom 27. August 2007, 17:55 Uhr

Eingeschlossen ist - abweichend von Ziffer 7.6 AHB - die gesetzliche 
Haftpflicht wegen Schäden, die anlässlich von Dienst- und 
Geschäftsreisen an gemieteten Räumen in Gebäuden entstehen und alle 
sich daraus ergebenden Vermögensschäden.

Beispiele: