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Etwas anders sieht es aus, wenn zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente noch eine private Berufsunfähigkeitsrente hinzukommt.
Entscheidend für die Besteuerungshöhe der privaten BU-Rente ist dabei: Die „Steuerlogik“ folgt dem so genannten „Drei-Schichtenmodell“ der Altersvorsorge (Alterseinkünfte-gesetz).
Das heißt: Eine private Berufsunfähigkeitsrente wird entsprechend ihrer Schicht-Zugehörigkeit versteuert. So wird eine Rente aus betrieblicher Altersversorgung oder aus einem Riester-Vertrag höher versteuert als etwa die Rente aus privater Zusatzvorsorge.
Abbildung 26: BU-Absicherung im „Drei-Schichten-Modell“
Das bedeutet, es gelten für die Berufsunfähigkeitsrente (BU) folgende vereinfacht dargestellte Besteuerungsmöglichkeiten:
Abbildung 27: Matrix Besteuerungsmöglicht BU nach Schicht 1 bis 3
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Quelle: SMARTcompagnie GmbH ©