Unverschuldete Obliegenheitsverletzung (BU): Unterschied zwischen den Versionen

Zeile 5: Zeile 5:
  
  
[[Kategorie: Berufsunfähigkeitsversicherung]]
+
[[Kategorie:Berufsunfähigkeitsversicherung]]
[[Kategorie: Personenversicherung]]
 

Version vom 5. September 2007, 10:08 Uhr

Werden bei Antragsstellung Angaben über Gesundheitsprobleme der versicherten Person schuldlos nicht gemacht, kann der Versicherer bei Kenntniserlangung die Versicherungsprämie entsprechend erhöhen oder aber sogar den Vertrag kündigen.

Günstiger – und am Markt für Kunden zu bekommen: die Versicherungsgesellschaft verzichtet auf das Recht einer Prämienanpassung oder Vertragskündigung (§ 41 VVG), wenn der Kunde bei Vertragsabschluss unwissend - und damit unverschuldet - Gesundheitsprobleme nicht angibt.