Entgeltpunkte (Gesetzliche Rentenversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

K (Entgeltpunkte (BU) wurde nach Gesetzliche Rentenversicherung: Entgeltpunkte verschoben)
(kein Unterschied)

Version vom 7. Juli 2010, 13:57 Uhr

In diesem Wert spiegelt sich die individuelle Beitragsleistung in der gesetzlichen Rentenversicherung des Versicherten während seines gesamten Berufslebens wider. Den Entgeltpunkt „1“ erwirbt der Versicherte, wenn sein Bruttojahresarbeitsentgelt in einem Kalenderjahr exakt dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten entspricht (2006: 29.304 EUR = 1 persönlicher Entgeltpunkt).