Rechtsschutzversicherung für Unternehmen des Straßenverkehrsgewerbes: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine Rechtsschutz-Kombi für das Straßenverkehrsgewerbe nimmt Ihnen das Kostenrisiko eines Rechtsstreites ab. Mit diesem Rechtsschutzpaket können Sie sich umfassend sowohl beruflich als auch privat absichern und praktisch sämtliche versicherbaren Risiken abdecken.  
 
Eine Rechtsschutz-Kombi für das Straßenverkehrsgewerbe nimmt Ihnen das Kostenrisiko eines Rechtsstreites ab. Mit diesem Rechtsschutzpaket können Sie sich umfassend sowohl beruflich als auch privat absichern und praktisch sämtliche versicherbaren Risiken abdecken.  
  
 
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* Ihr Unternehmen sowie Ihre Mitarbeiter inkl. Spezial-Straf-Rechtsschutz für den Vorwurf besonders schwerwiegender Vergehen  
 
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Weitere Informationen zu den einzelnen Leistungsarten
 
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===Die Rechtsschutzversicherung übernimmt:===
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* die gesetzlichen Gebühren Ihres Rechtsanwaltes  
 
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'''Sie können zwischen Selbstbeteiligungen in verschiedenen Höhen wählen.'''  
 
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===Weitere Informationen zur Kostenübernahme:===
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* Der Verkehrs-Bereich, der Wohnungs- und Grundstücksbereich und der Spezial-Straf-Rechtsschutz können auf Wunsch ausgeschlossen werden.
 
* Der Verkehrs-Bereich, der Wohnungs- und Grundstücksbereich und der Spezial-Straf-Rechtsschutz können auf Wunsch ausgeschlossen werden.
 
* Der Spezial-Straf-Rechtsschutz kann auch alleine abgesichert werden.  
 
* Der Spezial-Straf-Rechtsschutz kann auch alleine abgesichert werden.  
 
* Das Vermieter-Risiko ist gesondert zu versichern.  
 
* Das Vermieter-Risiko ist gesondert zu versichern.  
 
  
 
Es besteht ferner die Möglichkeit des Versicherungsschutzes bei der der Abwehr von Ansprüchen, die gegen Sie nach dem Allgemeinen '''Gleichbehandlungsgesetz (AGG)''' bzw. vergleichbaren inländischen oder ausländischen Rechtsvorschriften wegen einer Benachteiligung, Diskriminierung, Belästigung, Ehrverletzung oder sonstigen Persönlichkeitsverletzung geltend gemacht werden.
 
Es besteht ferner die Möglichkeit des Versicherungsschutzes bei der der Abwehr von Ansprüchen, die gegen Sie nach dem Allgemeinen '''Gleichbehandlungsgesetz (AGG)''' bzw. vergleichbaren inländischen oder ausländischen Rechtsvorschriften wegen einer Benachteiligung, Diskriminierung, Belästigung, Ehrverletzung oder sonstigen Persönlichkeitsverletzung geltend gemacht werden.
  
  
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==Weiterführende Links==
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'''Quellenhinweis:'''
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==Quellenhinweis==
 
Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext  dieses Artikels zur Verfügung stellte [http://www.ruv.de www.ruv.de] (''Stand des Originaltextes 2008'').
 
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Version vom 18. Dezember 2009, 09:34 Uhr

Streitfälle im Arbeitsalltag und im täglichen Leben sind nicht selten. Neue Gesetze, Gesetzesänderungen, Verordnungen, Ausnahmeregelungen oder Sonderbestimmungen sind oft nicht mehr zu durchschauen. Überraschend können Sie und Ihr Unternehmen in eine strittige Rechtslage geraten. Ein Rechtsstreit kann dann nicht nur viel Zeit, sondern oft auch viel Geld kosten - bei ungewissem Ausgang.

Eine Rechtsschutz-Kombi für das Straßenverkehrsgewerbe nimmt Ihnen das Kostenrisiko eines Rechtsstreites ab. Mit diesem Rechtsschutzpaket können Sie sich umfassend sowohl beruflich als auch privat absichern und praktisch sämtliche versicherbaren Risiken abdecken.

Versichert sind:

Weitere Informationen zu den einzelnen Leistungsarten

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt:

Die Deckungssummen variieren je Rechtsschutz-Versicherer.

Sie können zwischen Selbstbeteiligungen in verschiedenen Höhen wählen.

Weitere Informationen zur Kostenübernahme:

Es besteht ferner die Möglichkeit des Versicherungsschutzes bei der der Abwehr von Ansprüchen, die gegen Sie nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bzw. vergleichbaren inländischen oder ausländischen Rechtsvorschriften wegen einer Benachteiligung, Diskriminierung, Belästigung, Ehrverletzung oder sonstigen Persönlichkeitsverletzung geltend gemacht werden.


Weiterführende Links

Siehe Rechtsschutzversicherung


Quellenhinweis

Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.ruv.de (Stand des Originaltextes 2008).