Steuer-Rechtsschutzversicherung vor Gerichten: Unterschied zwischen den Versionen

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* Gebühren und Abgaben.  
 
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* Das Finanzamt erkennt einen Teil der '''Werbungskosten''' nicht an. Ihr Einspruch bleibt erfolglos....  
 
* Das Finanzamt erkennt einen Teil der '''Werbungskosten''' nicht an. Ihr Einspruch bleibt erfolglos....  

Version vom 18. Februar 2008, 15:34 Uhr

für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten, z. B. im Zusammenhang mit


Fallbeispiele:

Wichtig - kann von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sein

Im Steuerbußgeldverfahren besteht auch schon außergerichtlich Versicherungsschutz. Der Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten gilt - mit Ausnahme der Rechtsschutzpolice für mittelständische Betriebe und der Straßen-Verkehrs-Kombi - nur für den privaten Bereich.


Quellenhinweis: Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.ruv.de (Stand des Originaltextes 2008).