Beratungs-Rechtsschutzversicherung im Familien- und Erbrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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* über Ihre Rechte und Pflichten als '''Vormund'''  
 
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* Nach dem Tod des Vaters herrscht Unklarheit darüber, ob Sie Erbe sind...  
 
* Nach dem Tod des Vaters herrscht Unklarheit darüber, ob Sie Erbe sind...  

Version vom 18. Februar 2008, 15:34 Uhr

für Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes in familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten. Voraussetzung ist der Eintritt eines Ereignisses, dass die Rechtslage verändert hat.

Zum Beispiel Beratung


Fallbeispiele:

Bei einer über die Beratung hinausgehenden Tätigkeit des Anwalts werden Kosten bis zu 500 EUR je Rechtsschutzfall (R+V) übernommen.


Wichtig: Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist hier die Änderung der Rechtslage. Eine vorsorgliche Beratung ist nicht versicherbar.


Quellenhinweis: Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.ruv.de (Stand des Originaltextes 2008).