Rechtsschutzversicherung im Kfz-Vertrags- und Sachenrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Kfz-Verträgen (einschließlich Versicherungsverträgen) und aus dinglichen Rechten an Kraftfahrzeugen, wie z.B.  
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Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Kfz-Verträgen (einschließlich Versicherungsverträgen) und aus dinglichen Rechten an Kraftfahrzeugen, wie z.B.  
 
* '''Mängelansprüche''' aus Kauf- oder Werkvertrag  
 
* '''Mängelansprüche''' aus Kauf- oder Werkvertrag  
 
* Kfz-Kauf, Kfz-Reparatur- und '''Mietwagenstreitigkeiten'''  
 
* Kfz-Kauf, Kfz-Reparatur- und '''Mietwagenstreitigkeiten'''  
 
* Auseinandersetzung mit der eigenen '''Kraftfahrtversicherung'''  
 
* Auseinandersetzung mit der eigenen '''Kraftfahrtversicherung'''  
  
Fallbeispiele:
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===Fallbeispiele===
  
Sie haben "sehr günstig" einen angeblich '''unfallfreien Gebrauchtwagen''' gekauft. Nach vier Wochen stellt sich heraus, dass das Fahrzeug einen schweren Vorschaden hatte, der Rahmen verzogen ist...  
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* Sie haben "sehr günstig" einen angeblich '''unfallfreien Gebrauchtwagen''' gekauft. Nach vier Wochen stellt sich heraus, dass das Fahrzeug einen schweren Vorschaden hatte, der Rahmen verzogen ist...  
  
Sie haben einen '''Leasingvertrag''' mit monatlichen Raten abgeschlossen. Statt der ursprünglich vereinbarten 200 EUR verlangt die Leasingfirma 300 EUR unter Hinweis auf das Kleingedruckte...  
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* Sie haben einen '''Leasingvertrag''' mit monatlichen Raten abgeschlossen. Statt der ursprünglich vereinbarten 200 EUR verlangt die Leasingfirma 300 EUR unter Hinweis auf das Kleingedruckte...  
  
  
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==Weiterführende Links==
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Siehe [[Rechtsschutzversicherung]]
  
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Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext  dieses Artikels zur Verfügung stellte [http://www.ruv.de www.ruv.de] (''Stand des Originaltextes 2008'').
 
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Version vom 18. Dezember 2009, 09:49 Uhr

Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Kfz-Verträgen (einschließlich Versicherungsverträgen) und aus dinglichen Rechten an Kraftfahrzeugen, wie z.B.

Fallbeispiele


Weiterführende Links

Siehe Rechtsschutzversicherung


Quellenhinweis

Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.ruv.de (Stand des Originaltextes 2008).