Disziplinar- und Standes-Rechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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für die Verteidigung wegen des Vorwurfes dienstlicher Verfehlungen (von Beamten, Soldaten, Richtern usw.) oder der Verletzung von Standesrechtsvorschriften (von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Ärzten, Architekten usw.), z.B.  
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Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfes dienstlicher Verfehlungen (von Beamten, Soldaten, Richtern usw.) oder der Verletzung von Standesrechtsvorschriften (von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Ärzten, Architekten usw.), z.B.
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* '''Disziplinarverfahren''' wegen angeblichen Dienstvergehens eines Beamten  
 
* '''Disziplinarverfahren''' wegen angeblichen Dienstvergehens eines Beamten  
* Ausschluss aus der berufsständischen Kammer wegen angeblichen '''Standesrechtsverstoßes'''  
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* Ausschluss aus der berufsständischen Kammer wegen angeblichen '''Standesrechtsverstoßes'''
 
 
  
 
'''Fallbeispiele:'''
 
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* Sie sollen als Beamter gegen Ihre Pflicht zur '''Verschwiegenheit''' verstoßen haben...  
 
* Sie sollen als Beamter gegen Ihre Pflicht zur '''Verschwiegenheit''' verstoßen haben...  
* Ihnen wird vorgeworfen, schon vor Ihrer offiziellen Zulassung in Ihrem selbständigen Beruf tätig geworden zu sein. >
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* Ihnen wird vorgeworfen, schon vor Ihrer offiziellen Zulassung in Ihrem selbständigen Beruf tätig geworden zu sein.
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Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext  dieses Artikels zur Verfügung stellte [http://www.ruv.de www.ruv.de] (''Stand des Originaltextes 2008'').
 
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Version vom 17. Dezember 2009, 17:20 Uhr

Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfes dienstlicher Verfehlungen (von Beamten, Soldaten, Richtern usw.) oder der Verletzung von Standesrechtsvorschriften (von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Ärzten, Architekten usw.), z.B.

Fallbeispiele:


Weiterführende Links

Siehe Rechtsschutzversicherung


Quellenhinweis

Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.ruv.de (Stand des Originaltextes 2008).