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− | für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten, z. B. im Zusammenhang mit | + | Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten, z. B. im Zusammenhang mit |
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* dem Lohnsteuerjahresausgleich. | * dem Lohnsteuerjahresausgleich. | ||
* der Einkommenssteuererklärung. | * der Einkommenssteuererklärung. | ||
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* Gebühren und Abgaben. | * Gebühren und Abgaben. | ||
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* Das Finanzamt erkennt einen Teil der '''Werbungskosten''' nicht an. Ihr Einspruch bleibt erfolglos.... | * Das Finanzamt erkennt einen Teil der '''Werbungskosten''' nicht an. Ihr Einspruch bleibt erfolglos.... | ||
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'''Im Steuerbußgeldverfahren besteht auch schon außergerichtlich Versicherungsschutz. Der Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten gilt - mit Ausnahme der Rechtsschutzpolice für mittelständische Betriebe und der Straßen-Verkehrs-Kombi - nur für den privaten Bereich.''' | '''Im Steuerbußgeldverfahren besteht auch schon außergerichtlich Versicherungsschutz. Der Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten gilt - mit Ausnahme der Rechtsschutzpolice für mittelständische Betriebe und der Straßen-Verkehrs-Kombi - nur für den privaten Bereich.''' | ||
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Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte [http://www.ruv.de www.ruv.de] (''Stand des Originaltextes 2008''). | Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte [http://www.ruv.de www.ruv.de] (''Stand des Originaltextes 2008''). | ||
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Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten, z. B. im Zusammenhang mit
Wichtig - kann von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sein
Im Steuerbußgeldverfahren besteht auch schon außergerichtlich Versicherungsschutz. Der Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten gilt - mit Ausnahme der Rechtsschutzpolice für mittelständische Betriebe und der Straßen-Verkehrs-Kombi - nur für den privaten Bereich.
Siehe Rechtsschutzversicherung
==Quellenhinweis:
Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.ruv.de (Stand des Originaltextes 2008).