Unterversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Unterschreitet die Versicherungssumme den Versicherungswert erheblich – in der Regel sind das mindestens 10 Prozent –, ist der Versicherer nur zu einer im entsprechenden Verhältnis gekürzten Leistung verpflichtet.
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Unterversicherung liegt in der Sachversicherung vor, wenn die [[Versicherungssumme]] niedriger ist als der [[Versicherungswert]].
Beratungstipp: Bei Hausratversicherungen wird gerne mit Pauschalversicherungssummen pro Quadratmeter Wohnfläche gearbeitet, bei denen ein Unterversicherungsverzicht gewährt wird. Dies kann ein Beratungsfehler sein, wenn der Gesamtwert erheblich über der so berechneten Versicherungssumme liegt und im Totalschadenfall die Versicherungssumme plus einer Vorsorge begrenzend wirkt. Auch umgekehrt kann dies ein Beratungsfehler sein, wenn die Versicherungssumme erheblich zu hoch gewählt wird und der Kunde mehr Prämie bezahlt als notwendig.
 
  
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Eine Unterversicherung führt zu einem Abzug beim Schadenersatz im gleichen Verhältnis, wie die Versicherungssumme zu niedrig ist. Beim Totalschaden stellt die Versicherungssumme den maximalen Ersatz dar.
  
  
===Quellenhinweis===
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'''Beispiel:'''
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''Ein Gebäude wird zum Neuwert von 800.000 EUR versichert. Der tatsächliche Wert beträgt hingegen 1,2 Millionen EUR.''
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''Die Entschädigungen sehen in folgenden Schadenfällen so aus:''
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''A) Schaden = 200.000 EUR; Entschädigung = 200.000 EUR × 800.000 EUR : 1,2 Millionen EUR = 133.333,33 EUR''
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''B) Schaden = 1 Millionen EUR; Entschädigung = 1,0 Millionen EUR × 800.000 EUR : 1,2 Millionen EUR = 666.666,67 €''
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''C) Schaden = 1,2 Millionen EUR (Totalschaden); Entschädigung = 800.000 EUR (Versicherungssumme)''
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Den Abzug im Teilschadenfall kann man in verschiedenen Versicherungszweigen durch Vereinbarung eines Unterversicherungsverzichts vermeiden.
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In der [[Hausratversicherung]] gibt es zudem eine Vorsorge, die eine Unterversicherung bis zu einer bestimmten Grenze vermeiden hilft.
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''Ein Kunde schließt eine Hausratversicherung über eine Versicherungssumme von 50.000 EUR ab. Der tatsächliche Neuwert des Hausrats beträgt jedoch 100.000 EUR.''
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''Die Entschädigungen sehen in folgenden Schadenfällen so aus:''
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''A) Schaden = 10.000 EUR; Entschädigung bei Vereinbarung des Unterversicherungsverzichts = 10.000 EUR; ohne Unterversicherungsverzicht = (10.000 EUR + (10.000 EUR × 10 Prozent)) × 50.000 EUR : 100.000 EUR = 5.500 EUR''
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''B) Schaden = 100.000 EUR (Totalschaden); Entschädigung = (50.000 EUR + (50.000 EUR × 10 Prozent)) = 55.000 EUR''
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'''Quellenhinweis:'''
 
Wir bedanken uns für die Unterstützung des Rudolf Haufe Verlages, der uns den ursprünglichen Originaltext  dieses Artikels zur Verfügung stellte [http://www.haufe.de/finanzdienstleister www.haufe.de] (''Stand des Originaltextes 01.2008'').
 
Wir bedanken uns für die Unterstützung des Rudolf Haufe Verlages, der uns den ursprünglichen Originaltext  dieses Artikels zur Verfügung stellte [http://www.haufe.de/finanzdienstleister www.haufe.de] (''Stand des Originaltextes 01.2008'').
  

Version vom 28. März 2011, 12:25 Uhr

Unterversicherung liegt in der Sachversicherung vor, wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der Versicherungswert.

Eine Unterversicherung führt zu einem Abzug beim Schadenersatz im gleichen Verhältnis, wie die Versicherungssumme zu niedrig ist. Beim Totalschaden stellt die Versicherungssumme den maximalen Ersatz dar.


Beispiel:

Ein Gebäude wird zum Neuwert von 800.000 EUR versichert. Der tatsächliche Wert beträgt hingegen 1,2 Millionen EUR.

Die Entschädigungen sehen in folgenden Schadenfällen so aus:

A) Schaden = 200.000 EUR; Entschädigung = 200.000 EUR × 800.000 EUR : 1,2 Millionen EUR = 133.333,33 EUR

B) Schaden = 1 Millionen EUR; Entschädigung = 1,0 Millionen EUR × 800.000 EUR : 1,2 Millionen EUR = 666.666,67 €

C) Schaden = 1,2 Millionen EUR (Totalschaden); Entschädigung = 800.000 EUR (Versicherungssumme)


Den Abzug im Teilschadenfall kann man in verschiedenen Versicherungszweigen durch Vereinbarung eines Unterversicherungsverzichts vermeiden.

In der Hausratversicherung gibt es zudem eine Vorsorge, die eine Unterversicherung bis zu einer bestimmten Grenze vermeiden hilft.


Beispiel:

Ein Kunde schließt eine Hausratversicherung über eine Versicherungssumme von 50.000 EUR ab. Der tatsächliche Neuwert des Hausrats beträgt jedoch 100.000 EUR.

Die Entschädigungen sehen in folgenden Schadenfällen so aus:

A) Schaden = 10.000 EUR; Entschädigung bei Vereinbarung des Unterversicherungsverzichts = 10.000 EUR; ohne Unterversicherungsverzicht = (10.000 EUR + (10.000 EUR × 10 Prozent)) × 50.000 EUR : 100.000 EUR = 5.500 EUR

B) Schaden = 100.000 EUR (Totalschaden); Entschädigung = (50.000 EUR + (50.000 EUR × 10 Prozent)) = 55.000 EUR


Quellenhinweis: Wir bedanken uns für die Unterstützung des Rudolf Haufe Verlages, der uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.haufe.de (Stand des Originaltextes 01.2008).