Beratungs-Rechtsschutzversicherung im Familien- und Erbrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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In der Regel werden nur die Kosten der Beratung bis zu gewissen Höchstbeträgen von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Einige Versicherer leisten auch bei einer über die Beratung hinausgehenden Tätigkeit des Anwalts (siehe [[Special:VendorPage | Anbieterseite]]).
 
In der Regel werden nur die Kosten der Beratung bis zu gewissen Höchstbeträgen von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Einige Versicherer leisten auch bei einer über die Beratung hinausgehenden Tätigkeit des Anwalts (siehe [[Special:VendorPage | Anbieterseite]]).
  
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Version vom 17. Dezember 2009, 16:33 Uhr

Rechtsschutz für Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes in familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten.

Voraussetzung ist der Eintritt eines Ereignisses, dass die Rechtslage sich verändert hat. Eine vorsorgliche Beratung ist in der Regel nicht versicherbar.

Zum Beispiel Beratung

In der Regel werden nur die Kosten der Beratung bis zu gewissen Höchstbeträgen von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Einige Versicherer leisten auch bei einer über die Beratung hinausgehenden Tätigkeit des Anwalts (siehe Anbieterseite).

Fallbeispiele:


Anbieter

Produkte zum Artikel: siehe Anbieterseite


Weiterführende Links

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Quellenhinweis

Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.ruv.de (Stand des Originaltextes 2008).