Rechtsschutzversicherung für mittelständische Betriebe: Unterschied zwischen den Versionen

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Hier greift eine Rechtsschutz-Spezial-Police für mittelständische Betriebe. Mit diesem Rechtsschutzpaket können Sie sich umfassend sowohl beruflich als auch privat absichern.
 
Hier greift eine Rechtsschutz-Spezial-Police für mittelständische Betriebe. Mit diesem Rechtsschutzpaket können Sie sich umfassend sowohl beruflich als auch privat absichern.
  
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* Ihr Unternehmen sowie Ihre Mitarbeiter inkl. spezial-Straf-Rechtsschutz für den Vorwurf besonders schwerwiegender Vergehen  
 
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* Ihre gewerblich und privat genutzten Immobilien  
 
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Sie können zwischen Selbstbeteiligungen in verschiedenen Höhen wählen.  
 
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* Der Verkehrs-Bereich, der Wohnungs- und Grundstücksbereich und der Spezial-Straf-Rechtsschutz können auf Wunsch ausgeschlossen werden.
 
* Der Verkehrs-Bereich, der Wohnungs- und Grundstücksbereich und der Spezial-Straf-Rechtsschutz können auf Wunsch ausgeschlossen werden.

Version vom 18. Dezember 2009, 09:27 Uhr

Stellen Sie sich einmal vor: Ihr Angestellter hat eine Kündigungsschutzklage erhoben. Oder im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen Ihre Hausbank wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung geraten Sie in Verdacht, Kapitaleinkünfte nicht ordnungsgemäß versteuert zu haben. Der Staatsanwalt ermittelt nun auch gegen Sie wegen Steuerhinterziehung. Sicher möchten Sie dann Ihr Recht vor Gericht einfordern. Doch so ein Rechtsstreit kostet nicht nur Zeit, sondern oft auch viel Geld - bei ungewissem Ausgang.

Hier greift eine Rechtsschutz-Spezial-Police für mittelständische Betriebe. Mit diesem Rechtsschutzpaket können Sie sich umfassend sowohl beruflich als auch privat absichern.

Versichert sind:

Weitere Informationen zu den Leistungsarten

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt:

Die Deckungssummen können variieren je Gesellschaft. Sie können zwischen Selbstbeteiligungen in verschiedenen Höhen wählen.

Weitere Informationen zur Kostenübernahme

Auf Wunsch bieten manche Versicherer eine Absicherung der Abwehr von Ansprüchen, die gegen Sie nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bzw. vergleichbaren inländischen oder ausländischen Rechtsvorschriften wegen einer Benachteiligung, Diskriminierung, Belästigung, Ehrverletzung oder sonstigen Persönlichkeitsverletzung geltend gemacht werden.


Weiterführende Links

Siehe Rechtsschutzversicherung


Quellenhinweis

Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.ruv.de (Stand des Originaltextes 2008).