Rechtsschutzversicherung im Kfz-Vertrags- und Sachenrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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K (Rechtsschutz im Kfz-Vertrags- und Sachenrecht wurde nach Rechtsschutzversicherung im Kfz-Vertrags- und Sachenrecht verschoben)
(kein Unterschied)

Version vom 7. Januar 2010, 13:29 Uhr

Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Kfz-Verträgen (einschließlich Versicherungsverträgen) und aus dinglichen Rechten an Kraftfahrzeugen, wie z.B.

Fallbeispiele


Weiterführende Links

Siehe Rechtsschutzversicherung


Quellenhinweis

Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.ruv.de (Stand des Originaltextes 2008).