Straf-Rechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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K (Straf-Rechtsschutz wurde nach Straf-Rechtsschutzversicherung verschoben)
(kein Unterschied)

Version vom 7. Januar 2010, 13:43 Uhr

Rechtsschutz zur Verteidigung gegen den Vorwurf eines strafrechtlichen Vergehens, dessen vorsätzliche wie auch fahrlässige Begehung strafbar ist, wie z.B.


Fallbeispiele


Weiterführende Links

Siehe Rechtsschutzversicherung


Quellenhinweis

Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.ruv.de (Stand des Originaltextes 2008).