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− | Wir bedanken uns für die Unterstützung des [http://www.klipp-und-klar.de „Informationszentrums der deutschen Versicherer ZUKUNFT klipp + klar“], die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte (''Stand des Originaltextes 10.2007'').
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| + | Wir bedanken uns für die Unterstützung des [http://www.klipp-und-klar.de „Informationszentrums der deutschen Versicherer ZUKUNFT klipp + klar“], die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte. |
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− | Siehe [[Hausratversicherung]]
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| [[Kategorie:Private Sachversicherungen]] | | [[Kategorie:Private Sachversicherungen]] |
Aktuelle Version vom 6. Januar 2010, 17:35 Uhr
- Versuchen Sie, den Schaden so gering wie möglich zu halten, begeben Sie sich dabei aber selbst nicht in Gefahr.
- Rufen Sie bei einem Brand sofort die Feuerwehr.
- Zeigen Sie jeden Einbruch oder Raub bei der Polizei an.
- Lassen Sie abhanden gekommene Sparbücher oder andere Urkunden sofort sperren.
- Teilen Sie der Polizei bei Diebstahl eines versicherten Fahrrades Hersteller, Marke und Rahmennummer mit.
- Schließen Sie bei Leitungswasserschäden sofort den Haupthahn. Fragen Sie im Zweifelsfall Ihren Vermieter bzw. Hauswart nach dem Standort des Haupthahnes und lassen Sie sich die Funktionsweise erklären.
- Lassen Sie zugefrorene Rohre und Heizkörper nur durch einen Fachmann auftauen.
- Geben Sie dem Versicherer alle wichtigen Auskünfte und Belege.
- Sichern Sie beschädigte oder zerstörte Gegenstände für die Schadenaufnahme.
Weiterführende Links
Siehe Hausratversicherung
Quellenhinweis
Wir bedanken uns für die Unterstützung des „Informationszentrums der deutschen Versicherer ZUKUNFT klipp + klar“, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte.