Gewerbliche Sachversicherung: Sturmversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Sofern Ihr Betrieb im Parterre eines mehrgeschossigen Hauses liegt, werden Sie normalerweise von einem Sturm nicht behelligt. Betreiben Sie dagegen Ihr Gewerbe im Obergeschoss oder in einer eingeschossigen Halle, bei der das Dach abgedeckt werden kann, ist der Abschluss einer Sturmversicherung in Betracht zu ziehen.  
 
Sofern Ihr Betrieb im Parterre eines mehrgeschossigen Hauses liegt, werden Sie normalerweise von einem Sturm nicht behelligt. Betreiben Sie dagegen Ihr Gewerbe im Obergeschoss oder in einer eingeschossigen Halle, bei der das Dach abgedeckt werden kann, ist der Abschluss einer Sturmversicherung in Betracht zu ziehen.  
  
Ergänzend sei erwähnt, dass über die Sturmversicherung außen am Gebäude angebrachte Markisen, Leuchtröhrenanlagen, Schilder und Transparente sowie Schutz- und Trennwände sowie Überdachungen mitversichert sind, soweit Sie dafür die Gefahr tragen.
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Ergänzend sei erwähnt, dass über die Sturmversicherung außen am Gebäude angebrachte Markisen, Leuchtröhrenanlagen, Schilder und Transparente, Schutz- und Trennwände sowie Überdachungen mitversichert sind, soweit Sie dafür die Gefahr tragen.
  
  
 
==weiterführende Links==
 
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[[Gewerbliche Sachversicherung - Versicherte Gefahren]]
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[[Gewerbliche Sachversicherung: Versicherte Gefahren]]
  
  
 
[[Kategorie:Nicht industrielle Betriebsversicherung]]
 
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Aktuelle Version vom 7. Januar 2010, 12:03 Uhr

Bei einem Schadenfall, der durch einen Sturm mit mindestens Windstärke 8 verursacht wurde, tritt die Sturmversicherung ein. Mitversichert sind auch Schäden durch Gegenstände, die der Sturm auf Ihre Sachen wirft (z.B. Bäume) und durch Öffnungen, die der Sturm schafft. Schäden durch Hagel sind ebenfalls mitversichert.

Sofern Ihr Betrieb im Parterre eines mehrgeschossigen Hauses liegt, werden Sie normalerweise von einem Sturm nicht behelligt. Betreiben Sie dagegen Ihr Gewerbe im Obergeschoss oder in einer eingeschossigen Halle, bei der das Dach abgedeckt werden kann, ist der Abschluss einer Sturmversicherung in Betracht zu ziehen.

Ergänzend sei erwähnt, dass über die Sturmversicherung außen am Gebäude angebrachte Markisen, Leuchtröhrenanlagen, Schilder und Transparente, Schutz- und Trennwände sowie Überdachungen mitversichert sind, soweit Sie dafür die Gefahr tragen.


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Gewerbliche Sachversicherung: Versicherte Gefahren