Opfer-Rechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext  dieses Artikels zur Verfügung stellte [http://www.ruv.de www.ruv.de] (''Stand des Originaltextes 2008'').
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Aktuelle Version vom 7. Januar 2010, 13:08 Uhr

Rechtsschutz für die Vertretung als Nebenkläger, Verletztenbeistand oder im Täter-Opferausgleich bei Verletzung durch eine schwere Straftat, wie z.B.

Fallbeispiel:

Sie wurden bei einem Zugunglück schwer verletzt. Zur Wahrung Ihrer Interessen im Strafverfahren gegen den Verantwortlichen müssen Sie als Nebenkläger auftreten...


Weiterführende Links

Siehe Rechtsschutzversicherung


Quellenhinweis

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