Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

K (Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz wurde nach Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutzversicherung verschoben)
K
 
Zeile 12: Zeile 12:
  
 
==Weiterführende Links==
 
==Weiterführende Links==
 +
 
Siehe [[Rechtsschutzversicherung]]
 
Siehe [[Rechtsschutzversicherung]]
  
  
 
==Quellenhinweis==
 
==Quellenhinweis==
Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext  dieses Artikels zur Verfügung stellte [http://www.ruv.de www.ruv.de] (''Stand des Originaltextes 2008'').
+
 
 +
Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext  dieses Artikels zur Verfügung stellte [http://www.ruv.de www.ruv.de].
  
 
   
 
   
 
[[Kategorie:Rechtsschutz]]<!--Bitte diesen Befehl nicht entfernen-->
 
[[Kategorie:Rechtsschutz]]<!--Bitte diesen Befehl nicht entfernen-->

Aktuelle Version vom 7. Januar 2010, 13:10 Uhr

Rechtsschutz zur Verteidigung gegen den Vorwurf, eine verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeit - oder eine sonstige Ordnungswidrigkeit fahrlässig - begangen zu haben, z.B.

Fallbeispiele:


Weiterführende Links

Siehe Rechtsschutzversicherung


Quellenhinweis

Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.ruv.de.