Arnela (Diskussion | Beiträge) K (Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten wurde nach Steuer-Rechtsschutzversicherung vor Gerichten verschoben) |
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* Das Finanzamt erkennt einen Teil der '''Werbungskosten''' nicht an. Ihr Einspruch bleibt erfolglos.... | * Das Finanzamt erkennt einen Teil der '''Werbungskosten''' nicht an. Ihr Einspruch bleibt erfolglos.... | ||
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Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten, z. B. im Zusammenhang mit
Fallbeispiele
Wichtig - kann von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sein
Im Steuerbußgeldverfahren besteht auch schon außergerichtlich Versicherungsschutz. Der Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten gilt - mit Ausnahme der Rechtsschutzpolice für mittelständische Betriebe und der Straßen-Verkehrs-Kombi - nur für den privaten Bereich.
Siehe Rechtsschutzversicherung
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