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Die Freiwillige Zusatzrentenversicherung (FZR) wurde in der ehemaligen DDR zum 1.3.1971 eingeführt und bestand bis 30.06.1990.
In dieser Zeit bestand die Möglichkeit, das 600,00 Mark monatlich übersteigende Einkommen durch Beitragszahlung zur FZR zu versichern.
Soweit Beiträge zur FZR gezahlt wurden, werden diese rentensteigernd berücksichtigt.
Siehe Gesetzliche Rentenversicherung
Quellenhinweis:
Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de